Rastermessung
Weitere Informationen:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes FT Nr. 20 „Düpe Süd – nördliche Erweiterung“ im Südwesten von Füchtorf, wird die Durchführung einer Rastermessung notwendig. Gem. DIN EN 16841 Teil 1 und Anhang 7 der TA Luft 2021 besteht die Möglichkeit eine Rastermessung zur Ermittlung der tatsächlichen Geruchsimmissionssituation durchzuführen.
Hierfür werden über einen Zeitraum von mind. einem halben Jahr an vorgegebenen Messpunkten von geschulten Prüfern die Geruchswahrnehmungen dokumentiert. Die Messungen werden an allen Wochentagen sowie während des Tages- und Nachtzeitraumes durchgeführt. Durch eine solche Rastermessung soll die Möglichkeit einer städtebaulichen Entwicklung im Südwesten der Ortslage Füchtorf überprüft werden.
Die Rastermessung findet in der Zeit vom 01.02.2025 bis zum 31.07.2025 statt.
