Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)

Haushaltsdaten

Wir haben für Sie Unterlagen rund um die städtische Haushaltswirtschaft zusammengestellt.

Die umfangreichen Dokumente stehen Ihnen als PDF-Dokumente hier zum Download zur Verfügung:

Haushaltspläne

Haushalt 2022

In seiner Sitzung am 03.03.2022 hat der Rat der Stadt Sassenberg die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen. Nähere Einzelheiten und Erläuterungen zum Haushaltsplan und zu den Wirtschaftsplänen von Wasserwerk und Abwasserwerk finden Sie nachfolgend: 

  • Die Haushaltssatzung ist sozusagen die „gesetzliche Grundlage“ für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Stadt Sassenberg. Die Haushaltssatzung legt die wesentlichen Eckwerte für die Haushaltswirtschaft fest.
  • Im Vorbericht werden die wesentlichen Faktoren für die Entwicklung des Haushalts beschrieben und wichtige Haushaltspositionen erläutert.
  • Der Haushalt ist nach Produkten („Aufgabenbereichen“) gegliedert. Aus der Produktstruktur sind die für das Haushaltswesen der Stadt Sassenberg gebildeten Produkte ersichtlich.
  • Hier finden Sie den Entwurf des Zahlenwerkes des Haushaltsplanes, also die Erträge und Aufwendungen und die Einzahlungen und Auszahlungen, jeweils nach gesetzlicher Vorgabe in Teilpositionen gestaffelt und den gebildeten Produkten zugeordnet.
  • Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements muss die Stadt Sassenberg jährlich eine Bilanz und eine Ergebnis- und Finanzrechnung aufstellen. Die Bilanz weist das städtische Vermögen und dessen Finanzierung stichtagsbezogen aus. In der Ergebnisrechnung werden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt. Die Finanzrechnung stellt Einzahlungen und Auszahlungen dar.
  • In dieser Übersicht ist dargestellt, wie sich das städtische Eigenkapital in der Vergangenheit entwickelt hat und wie es sich auf der Grundlage der Haushaltsplanung voraussichtlich zukünftig entwickeln wird.
  • Der Stellenplan wird jährlich durch den Rat bereits vor der Aufstellung des Haushaltsplans beschlossen. Der Stellenplan ist die Grundlage für die städtische Personalwirtschaft.
  • Der Haushaltsquerschnitt aggregiert Werte der Haushaltsplanung und unterstützt damit die jeweiligen Adressatinnen und Adressaten des Haushaltsplans durch übersichtliche Darstellung wesentlicher Inhalte des Haushaltes.
  • Hier wird stichtagsbezogen der Stand der Verbindlichkeiten zum Schluss des vorangegangenen Jahres dargestellt, ferner die voraussichtliche Entwicklung der Verbindlichkeiten im zu planenden Haushaltsjahr.
  • Die Geldleistungen und geldwerten Leistungen (Sachleistungen) an die Fraktionen des Rates sind in Anlagen zum Haushaltsplan anzugeben. Damit soll transparent gemacht werden, welche Leistungen die im Rat vertreteten Fraktionen erhalten.

Zuwendungen an Fraktionen:

  • In dieser Anlage werden die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fälligen Zahlungen dargestellt.
  • Hier sind die Entwürfe der Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe „Wasserwerk“ und "Abwasserwerk" für das Jahr 2022 und deren Jahresabschlüsse für das Jahr 2020 abrufbar.
  • In der Gesamtübersicht finden Sie noch einmal alle Daten des Haushaltsplanes 2022 in einer Datei.

Haushalt 2023

Am 09.02.2023 hat der Rat der Stadt Sassenberg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Nähere Einzelheiten und Erläuterungen zum Haushaltsplan und zu den Wirtschaftsplänen von Wasserwerk und Abwasserwerk finden Sie nachfolgend: 

  • Die Haushaltssatzung ist sozusagen die „gesetzliche Grundlage“ für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Stadt Sassenberg. Die Haushaltssatzung legt die wesentlichen Eckwerte für die Haushaltswirtschaft fest.
  • Im Vorbericht werden die wesentlichen Faktoren für die Entwicklung des Haushalts beschrieben und wichtige Haushaltspositionen erläutert.
  • Der Haushalt ist nach Produkten („Aufgabenbereichen“) gegliedert. Aus der Produktstruktur sind die für das Haushaltswesen der Stadt Sassenberg gebildeten Produkte ersichtlich.
  • Hier finden Sie den Entwurf des Zahlenwerkes des Haushaltsplanes, also die Erträge und Aufwendungen und die Einzahlungen und Auszahlungen, jeweils nach gesetzlicher Vorgabe in Teilpositionen gestaffelt und den gebildeten Produkten zugeordnet.
  • Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements muss die Stadt Sassenberg jährlich eine Bilanz und eine Ergebnis- und Finanzrechnung aufstellen. Die Bilanz weist das städtische Vermögen und dessen Finanzierung stichtagsbezogen aus. In der Ergebnisrechnung werden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt. Die Finanzrechnung stellt Einzahlungen und Auszahlungen dar.
  • In dieser Übersicht ist dargestellt, wie sich das städtische Eigenkapital in der Vergangenheit entwickelt hat und wie es sich auf der Grundlage der Haushaltsplanung voraussichtlich zukünftig entwickeln wird.
  • Der Stellenplan wird jährlich durch den Rat bereits vor der Aufstellung des Haushaltsplans beschlossen. Der Stellenplan ist die Grundlage für die städtische Personalwirtschaft.
  • Der Haushaltsquerschnitt aggregiert Werte der Haushaltsplanung und unterstützt damit die jeweiligen Adressatinnen und Adressaten des Haushaltsplans durch übersichtliche Darstellung wesentlicher Inhalte des Haushaltes.
  • Hier wird stichtagsbezogen der Stand der Verbindlichkeiten zum Schluss des vorangegangenen Jahres dargestellt, ferner die voraussichtliche Entwicklung der Verbindlichkeiten im zu planenden Haushaltsjahr.
  • Die Geldleistungen und geldwerten Leistungen (Sachleistungen) an die Fraktionen des Rates sind in Anlagen zum Haushaltsplan anzugeben. Damit soll transparent gemacht werden, welche Leistungen die im Rat vertreteten Fraktionen erhalten.

Zuwendungen an Fraktionen:

  • In dieser Anlage werden die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fälligen Zahlungen dargestellt.
  • Hier sind die Entwürfe der Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe „Wasserwerk“ und "Abwasserwerk" für das Jahr 2023 und deren Jahresabschlüsse für das Jahr 2021 abrufbar.
  • In der Gesamtübersicht finden Sie noch einmal alle Daten des Haushaltsplanes 2023 in einer Datei.

Haushalt 2024

 Am 22.02.2024 hat der Rat der Stadt Sassenberg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Nähere Einzelheiten und Erläuterungen zum Haushaltsplan und zu den Wirtschaftsplänen von Wasserwerk und Abwasserwerk finden Sie nachfolgend:

  • In der Gesamtübersicht finden Sie  alle Daten des Haushaltsplanes 2024 in einer Datei.
Geschäftsdiagramm mit aufgetürmten Münzen

Jahresabschlüsse

Gesamtabschlüsse

Beteiligungsberichte

Stapelmünzen mit Baum- und Hausmodell aufgetürmt auf einem Tisch


Besuchen Sie uns auch auf unseren Social Media Kanälen: