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Standesamt

Heiraten in Sassenberg und Füchtorf

Sie wollen in Sassenberg oder Füchtorf heiraten?
Unsere Standesbeamten stehen Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.

Das Team vom Standesamt Sassenberg: Jana Wiewel und Dominik Scholz.
Das Team vom Standesamt Sassenberg: Jana Wiewel und Dominik Scholz.

Notwendige Unterlagen für eine Eheschließung

Im Folgenden ist stichpunktartig aufgeführt, welche Unterlagen grundsätzlich für eine Eheschließung benötigt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde des Wohnsitzes
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • bei ausländischen Mitbürgern ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates

Bei geschiedenen bzw. verwitweten Personen zusätzlich:

  • Heiratsurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • Ggf. Namensänderungsbescheinigung bei Namenswechsel nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft

Bei gemeinsamen Kindern zusätzlich:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung des Vaters mit Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes
  • Ggf. gemeinsame Sorgeerklärung


Sollte einer der Verlobten nicht am Termin zur Anmeldung der Eheschließung teilnehmen können, so kann dieser seinem Partner eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht ist durch den Anmeldenden zusammen mit dem Personalausweis am Termin vorzulegen.

Zum Herunterladen

Unsere Räume für Ihre Trauung

Trauzimmer Rathaus

Trauzimmer Rathaus
Trauzimmer Rathaus
 

Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung

Standesamt Sassenberg

Tel.: 02583/309-3060
E-Mail: stndsmtsssnbrgd

Logo mit Schriftzug Stadt Sassenberg
 

Heimathaus Füchtorf

Heimathaus Füchtorf mit Brunnen
Heimathaus Füchtorf
 

Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung

Heimatverein Füchtorf

Tel.: 05426/1895 (Herr Böckenholt)
E-Mail: heimathaus.fuechtorf@web.de
Internet: www.heimatverein-fuechtorf.de

 

Harkotten

Schloss Harkotten
Schloss Harkotten - Herrenhaus
 

Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung

Freunde und Förderer des Denkmals
Harkotten e.V.

Schloss Harkotten
48336 Sassenberg-Füchtorf
Telefon: 05426/807677
Mobil: 0172/4517984
E-Mail: mvk@harkotten.eu
Internet: www.harkotten.eu

 

Fürstliche Mühle

Fürstliche Mühle
Fürstliche Mühle
 

Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung

Stadt Sassenberg

Frau Wiewel
Tel.: 02583/309-3031
E-Mail: wiewel@sassenberg.de

Logo mit Schriftzug Stadt Sassenberg
 

Altes Zollhaus

Altes Zollhaus
Zollhaus innen
 

Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung

Stadtprojekt Sassenberg e. V.

Josef Lutterbeck
Tel.: 0172/7806714
E-Mail: nfstdtprjkt-sssnbrgd
Internet: www.stadtprojekt-sassenberg.de

Logo Stadtprojekt Sassenberg e.V.
 

Wir sind gerne für Sie da!

Standesamt Sassenberg

Telefon: 02583/309-3060

E-Mail: stndsmtsssnbrg

Fingerspitzen von Braut und Bräutigam treffen sich und halten die Eheringe
 

Weitere Angelegenheiten des Standesamtes

Ausstellen von Personenstandsurkunden

Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde oder deren beglaubigte Abschrift? Das Standesamt in Sassenberg ist zuständig für alle Personenstandsfälle, die sich in Sassenberg ereignet haben.

Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich der Personenstandsfall bezieht, die Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen sowie Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.

Für beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern bzw. Ausstellung von Personenstandsurkunden werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses gem. § 61 Personenstandsgesetz

Urkunden online beantragen

Es öffnet sich ein neues Fenster und Sie werden automatisch in das Serviceportal der Stadt Sassenberg weitergeleitet.

Mann stempelt wichtiges Dokument

Erstbeurkundung Geburt

Ein Kind zu bekommen, ist eines der wunderbarsten Ereignisse der Welt. Jedoch sind auch mit jeder Geburt ein wenig Formalitäten verbunden.

Innerhalb von sieben Tagen nach dem freudigen Ereignis muss die Geburt beim zuständigen Standesamt (Geburtsort) zur Anzeige gebracht werden. Entbinden Sie in einer Klinik, so muss diese die Geburt anzeigen.

Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
  • vor der Geburt ein Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
  • nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes

Für die Zustimmungserklärung der Mutter sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
  • wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • vor der Geburt ein Nachweis  des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
  • nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes

Erstbeurkundung Sterbefall

Innerhalb von drei Tagen nach dem Ableben einer Person ist der Sterbefall bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Zur Anzeige verpflichtet sind:

  • Träger von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen, wenn der Tod der Person in diesen Einrichtungen eingetreten ist
  • Personen, die mit der verstorbenen Person in einer häuslichen Einrichtung gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
  • Personen, die bei dem Sterbefall zugegen war oder unmittelbar Kenntnis davon hat

Die Beurkundung eines Sterbefalls wird von dem Standesamt vorgenommen. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen sowie Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • einen durch einen Arzt ausgestellten Totenschein

Bei ledig Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis bzw. gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung

Bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Verstorbenen:

  • Personalausweis bzw. gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Eheurkunde
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des Partners

Namensänderung

Einbenennung: 

Soll Ihr Kind Ihren gemeinsamen Ehenamen tragen? Oder soll der gemeinsame Ehename dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen vorangestellt oder angefügt werden?

Folgende Unterlagen werden für die Namenserteilung gemäß § 1618 BGB benötigt: 

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe mit Meldebescheinigungen der Mutter und deren Ehemannes
  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Negativbescheinigung; ausgestellt durch das Jugendamt über die alleinige Sorge
  • bei gemeinsamen Sorgerecht, Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • führt das Kind bereits den Namen des anderen sorgeberechtigten Elternteils, ebenfalls die Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • Haushaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • sofern das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, Einwilligung des Kindes (persönlich)

Wiederannahme 

Sie möchten nach erfolgter Scheidung oder nach dem Ableben Ihres Ehegatten Ihren Geburts- oder den Namen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben, wieder annehmen?

Für diesen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Partners

Ansprechpartner

Standesamt Sassenberg

Telefon: 02583/309-3060

E-Mail: standesamt@sassenberg


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