Standesamt
Heiraten in Sassenberg und Füchtorf
Sie wollen in Sassenberg oder Füchtorf heiraten?
Unsere Standesbeamten stehen Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen für eine Eheschließung
Im Folgenden ist stichpunktartig aufgeführt, welche Unterlagen grundsätzlich für eine Eheschließung benötigt werden:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde des Wohnsitzes
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- bei ausländischen Mitbürgern ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates
Bei geschiedenen bzw. verwitweten Personen zusätzlich:
- Heiratsurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
- Ggf. Namensänderungsbescheinigung bei Namenswechsel nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
Bei gemeinsamen Kindern zusätzlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung des Vaters mit Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes
- Ggf. gemeinsame Sorgeerklärung
Sollte einer der Verlobten nicht am Termin zur Anmeldung der Eheschließung teilnehmen können, so kann dieser seinem Partner eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht ist durch den Anmeldenden zusammen mit dem Personalausweis am Termin vorzulegen.
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Unsere Räume für Ihre Trauung
Trauzimmer Rathaus
Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung
Heimathaus Füchtorf
Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung
Heimatverein Füchtorf
Tel.: 05426/1895 (Herr Böckenholt)
E-Mail: heimathaus.fuechtorf@web.de
Internet: www.heimatverein-fuechtorf.de
Harkotten
Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung
Freunde und Förderer des Denkmals
Harkotten e.V.
Schloss Harkotten
48336 Sassenberg-Füchtorf
Mobil: 0172/4517984
E-Mail: nfhrkttn
Internet: www.harkotten.eu
Fürstliche Mühle
Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung
Stadt Sassenberg
Frau Puttins
Tel.: 02583/309-3031
E-Mail: puttinso@sassenberg.de
Frau Siemens
Tel.: 02583/309-3031
E-Ml: smnssssnbrgd
Altes Zollhaus
Ansprechpartner für weitere Informationen bzw. Anmietung
Stadtprojekt Sassenberg e. V.
Josef Lutterbeck
Tel.: 0172/7806714
E-Mail: nfstdtprjkt-sssnbrgd
Internet: www.stadtprojekt-sassenberg.de
Wir sind gerne für Sie da!
Weitere Angelegenheiten des Standesamtes
Ausstellen von Personenstandsurkunden
Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde oder deren beglaubigte Abschrift? Das Standesamt in Sassenberg ist zuständig für alle Personenstandsfälle, die sich in Sassenberg ereignet haben.
Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich der Personenstandsfall bezieht, die Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen sowie Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Für beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern bzw. Ausstellung von Personenstandsurkunden werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
- Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses gem. § 61 Personenstandsgesetz
Urkunden online beantragen
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Urkunden online bestellen
Für Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder Sterbefall
Erstbeurkundung Geburt
Ein Kind zu bekommen, ist eines der wunderbarsten Ereignisse der Welt. Jedoch sind auch mit jeder Geburt ein wenig Formalitäten verbunden.
Innerhalb von sieben Tagen nach dem freudigen Ereignis muss die Geburt beim zuständigen Standesamt (Geburtsort) zur Anzeige gebracht werden. Entbinden Sie in einer Klinik, so muss diese die Geburt anzeigen.
Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- vor der Geburt ein Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
- nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes
Für die Zustimmungserklärung der Mutter sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt ein Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
- nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes
Erstbeurkundung Sterbefall
Innerhalb von drei Tagen nach dem Ableben einer Person ist der Sterbefall bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Zur Anzeige verpflichtet sind:
- Träger von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen, wenn der Tod der Person in diesen Einrichtungen eingetreten ist
- Personen, die mit der verstorbenen Person in einer häuslichen Einrichtung gelebt hat
- die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist
- Personen, die bei dem Sterbefall zugegen war oder unmittelbar Kenntnis davon hat
Die Beurkundung eines Sterbefalls wird von dem Standesamt vorgenommen. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen sowie Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- einen durch einen Arzt ausgestellten Totenschein
Bei ledig Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis bzw. gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
Bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Verstorbenen:
- Personalausweis bzw. gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung
- Eheurkunde
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Sterbeurkunde des Partners
Namensänderung
Einbenennung:
Soll Ihr Kind Ihren gemeinsamen Ehenamen tragen? Oder soll der gemeinsame Ehename dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen vorangestellt oder angefügt werden?
Folgende Unterlagen werden für die Namenserteilung gemäß § 1618 BGB benötigt:
- gültige Personalausweise oder Reisepässe mit Meldebescheinigungen der Mutter und deren Ehemannes
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes
- Negativbescheinigung; ausgestellt durch das Jugendamt über die alleinige Sorge
- bei gemeinsamen Sorgerecht, Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- führt das Kind bereits den Namen des anderen sorgeberechtigten Elternteils, ebenfalls die Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- Haushaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- sofern das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, Einwilligung des Kindes (persönlich)
Wiederannahme
Sie möchten nach erfolgter Scheidung oder nach dem Ableben Ihres Ehegatten Ihren Geburts- oder den Namen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben, wieder annehmen?
Für diesen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Partners
Ansprechpartner
Standesamt Sassenberg
Telefon: 02583/309-3060
Email:stndsmtsssnbrgd